Kurz & Knapp
Was brauchen Sie?Zeugnisse
Beispielmappe
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Informationen zum Aufnahmeverfahren in gestalterische Bildungsgänge
Die folgenden Informationen umreißen den organisatorische Rahmen der Prüfung der gestalterischen Eignung für die gestalterischen Vollzeitbildungsgänge:- Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit Abitur
- Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Medien/Kommunikation, Grafikdesign und Objektdesign (mit Akzentuierung Produktdesign)
- Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit dem Schwerpunkt Grafikdesign, 2-jährig
- Fachoberschule Gestaltung, Klasse 11 und 12
Allgemeine Informationen:
- Anmeldung via Schüler-Online über schulbewerbung.de
- Welche Zeugnisse sind erforderlich? 1. Hj. Klasse 10 von Realschulen, Gesamtschulen, Klasse 10B von Hauptschulen, 1.Hj. Klasse 9 für Gymnasien (G8), 1.Hj. Klasse 10 für Gymnasien (G9)
- Pünktliches Erscheinen zum im Anschreiben zugeteilten Termin wird erwartet.
- Was tun bei Krankheit/Verspätung? Telefonische Meldung und E-mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) an das Sekretariat, Einreichen eines Attests für neuen Termin - Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung des BK Senne über Zusage/Warteliste
Ablauf der Eignungsfeststellung
- Die Eignungsfeststellung beginnt mit einer gestalterischen Hausaufgabe, die mit der Einladung zum Aufnahmegespräch verschickt wird. Diese Hausaufgabe muss zum Aufnahmegespräch mitgebracht werden.
- In dem persönlichen Aufnahmegespräch wird die gestalterische Eignung geprüft. Dazu wird über die Lösung der gestalterischen Hausaufgabe gesprochen und die persönliche Mappe angeschaut.
- Zum aktuellen Zeitpunkt ist geplant, dass die Gespräche nicht digital sondern in Präsenz stattfinden.
Ihre Mappe mit eigenen Arbeiten hat folgende Kriterien zu erfüllen:
- Es wird keine teure Präsentationsmappe benötigt.
- Vielfalt: 5-8 unterschiedliche und aktuelle Werke aus eigenständiger Arbeit. d.h. keine Schulaufgaben!
- Art: Die Werke können z. B. Zeichnungen (keine Mangas oder Phantasiewesen), analoge Skizzenbücher, überarbeitete Fotos, 3D-Modelle (in gedruckter Form), Broschüren, Flyer, eigene Logos, Collagen, Videos oder Websites sein.
(Digitale Inhalte müssen nachvollziehbar gestaltet worden sein, z. B. Websites mit Quellcode oder Originaldateien mit Ebenen) - Fotos von Dingen, die sich nur schlecht transportieren lassen, wie z. B. große Bilder, plastische oder handwerkliche Arbeiten.
- möglich sind auch Arbeitsproben aus Praktika
- Ausführung: saubere, klare Darstellung