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Gestaltungstechnische*r Assistent*in
Produktdesign

Was macht man als Gestaltungstechnische*r Assistent*in Fachrichtung Produktdesign?

Die Kombination aus Funktion, Handhabung und Ästhetik neuer technischer Produkte ist die kreative Leistung eines GTAs für Objektdesign. Ob Tischleuchte, Sitzmöbel, Handy oder Armaturenbrett, immer müssen diese Produkte in eine Form gebracht werden, die ihre Funktion erfüllt und die die Sinne des Gebrauchers befriedigt.

Die Gestaltungstechnischen AssistentInnen arbeiten zusammen mit Industriedesignern in Design-Büros und Entwicklungsabteilungen. Hier wird das Produkt von der Idee, beginnend mit ersten Skizzen, konkreteren Zeichnungen sowie Form- und Proportionsmodellen bis hin zum Prototyp angelegt, bevor es sich vor dem Kunden behauptet und in Serienfertigung geht. Diese Entwicklungsphasen verlangen vor allem folgende Fähigkeiten: Kreativität, Verständnis für Technik, Gespür für Form und Farbe, handwerkliches Geschick als auch Empathie für die Handhabung des Produkts. Überdies muss die Idee den Kunden überzeugen und verkaufsfördernd präsentiert werden.


Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Schulische Voraussetzung für die 3-jährige Ausbildung ist die Fachoberschulreife.

Welcher Abschluss wird erreicht?

Die Fachhochschulreife und ein Berufsabschluss nach Landesrecht zum GTA (staatl. geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin / staatl. geprüfter Assistent für Grafik und Objektdesign) werden nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung erreicht. 


Anmeldung

Für die Aufnahme in die Bildungsgänge der Gestaltung müssen die Bewerber*innen in einem Aufnahmeverfahren die fachliche Eignung nachweisen.

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

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